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Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Dies hat auch Auswirkungen auf die monatliche Höchstarbeitszeit von Minijobbern. Da diese maximal 450 € im Monat verdienen dürfen, sinkt die maximale Stundenzahl im Monat auf 50,90 Stunden. Bei dem vorher geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 €, lag diese Grenze noch bei 52,94 Stunden.