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Jahreshauptversammlung der Friseur-Innung Peine

Als Hauptreferenten des Abends konnte Obermeister Krüger Herrn Thorsten Bührig vom Finanzamt Peine zum Thema „Ordnungsgemäße Kassenführung bei Friseurbetrieben“ gewinnen. Zahlreiche Innungsmitglieder lauschten interessiert den Ausführungen des Finanzbeamten Bührig, der mit praktischen Beispielen die steuerlichen Neuerungen anschaulich erläuterte.
Elektronische Registrierkassen, PC- Kassen oder sonstige der eigentlichen Buchführung vorgelagerte Systeme unterliegen als Teil der Buchführung denselben Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wie Buchführungssysteme. Es gilt unter anderem auch die Einzelaufzeichnungspflicht. „Ab dem 1.1.2020 dürfen nach § 146a Abgabenordnung nur noch durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Kassensysteme genutzt werden“, erinnerte Herr Bührig. „Daneben bleibt aber weiterhin der Einsatz sog. offener Ladenkassen erlaubt“, teilte er mit.
Als weiterer Referent stellte sich Andreas Gawron den Innungsmitgliedern vor. Herr Gawron ist seit Mitte letzten Jahres im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts „Berufsinitiative Ausbildung im Handwerk“ (Kreishandwerkerschaft Peine und Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft [BBG]) der sog. Willkommenslotse. Seine Aufgabe besteht darin, den Kontakt zwischen den Handwerksbetrieben und interessierten jungen Flüchtlingen zu vermitteln. „Ich kümmere mich um sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Aufgaben. Von der Beschaffung der Sozialversicherungsnummer oder der Identifikationsnummer bis hin zu sonstigen Behördengängen“, sagte Herr Gawron. Bei Fragen können sich die Innungsmitglieder gerne an ihn wenden.