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Mindestlohnseminar am 19.01.2015

Rechtsanwältin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft, erläuterte insbesondere die Arbeitgeberpflichten bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten und beantwortete die zahlreichen Nachfragen der Teilnehmer. In diesem Zusammenhang kritisierte Geschäftsführer Dr. Andreas Bierich die Aufzeichnungspflichten für Mitarbeiter und Betriebe als praxisfern und als schlechten Witz. Es dürfe nicht soweit kommen, dass sich der Handwerksmeister mehr um die Arbeitszeiterfassung kümmern muss als um die Akquise von Aufträgen.