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Ohne Meister
geht es nicht!

Die sichersten Wertpapiere gibt es immer noch im Handwerk.

Wir führen Sie zum Meisterbrief!

Aktuelle Termine

Jetzt zum Meisterkurs anmelden!

Vollzeitlehrgänge

finden jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) und 8.00 – 13.00 Uhr (freitags) statt.

Frühjahr 2024:

08.04.2024 – 31.05.2024

Herbst 2024:

21.10.2024 – 10.12.2024

Teilzeitlehrgänge

finden jeweils von 18:00 bis 21:15 Uhr (dienstags und donnerstags) statt.

Frühjahr 2024:

Vom 09.04.2024 bis Februar 2025

Download Anmeldeformular
Ohne Meister geht es nicht!

Sie wollen einen eigenen Betrieb gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen? Sie wollen als angestellter Meister eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Handwerk übernehmen? Sie wollen Ihren beruflichen Erfolg selbst in die Hand nehmen?

Auch über Lehre und Gesellenprüfung hinaus bietet das Handwerk gute Aussichten. Durch den Erwerb des Meistertitels wird der Karriere im Handwerk noch einmal ein “Schub” gegeben; die fachliche Kompetenz wird weiter ausgebaut. Der Meisterbrief öffnet die Tür zu Führungspositionen im Betrieb und bietet die Möglichkeit, der eigene Chef zu werden. Als Meister übernimmt man auch Verantwortung für die Ausbildung von Gesellen und begleitet sie auf dem Weg ins Berufsleben.

Hoch hinaus? Kein Problem.

Wir bauen alles.
Auch Karriereleitern.

Ohne Meister geht es nicht! Handwerker sind Spezialisten und werden immer gebraucht. Das gibt Sicherheit für die Zukunft. Sie nutzen die Vorteile der sich rasant entwickelnden Technologien, entwickeln Individuelle, kreative Lösungen, wie es nur Handwerker können.

Warum für einen Meister entscheiden?

Profitieren Sie von den Vorteilen einer Meisterfortbildung im Handwerksbereich und steigern Sie Ihre Karrierechancen mit qualifizierter Weiterbildung – informieren Sie sich jetzt auf unserer Website!

Meistertitel - und dann?

Als Meister im Handwerk stehen Ihnen zahlreiche Möglichkeiten offen, darunter die Übernahme von Führungs- und Managementpositionen, die Gründung eines eigenen Handwerksbetriebs, die Ausbildung von Nachwuchskräften, die Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeitsfelder oder auch die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker.

Berufsfelder und Informationen rund um die Ausbildung

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Meisterbrief!

Wir bieten Ihnen in unserer Geschäftsstelle in Braunschweig:

  • Vorbereitungslehrgänge

    für den Teil III (wirtschaftlich-rechtlicher Teil) und Teil IV (berufs- und arbeits- pädagogischer Teil) in Vollzeitform und berufsbegleitend

  • Motiviertes Dozententeam

    aus praxiserfahrenen Betriebswirten, Juristen und Pädagogen

  • Vorbereitung

    Wir bereiten Sie in allen prüfungsrelevanten Bereichen gründlich und umfassend vor

  • Moderner Schulungsraum

    Damit es an nichts fehlt, stellen wir einen modernen Schulungsraum zur Verfügung. Beamer inklusive!

  • Gute Lage

    Verkehrsgünstig gelegen, an der Autobahn A 36, mit ausreichenden Parkplätzen direkt vor der Tür

  • Meisterprüfung in unserem Hause

    Nach umfassender Vorbereitung bieten wir eine unmittelbar angeschlossene Meisterprüfung in unserem Hause an

Weitere Informationen

Unsere Meistervorbereitungskurse sind förderfähig.

1. Zulassungsvoraussetzungen

Wer eine Meisterprüfung ablegen möchte, muss entweder eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen können.

Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre gefordert werden.

In Zweifelsfällen oder bei Rückfragen wenden Sie sich an Heike Krebs, Telefon: 0531 / 12 01 – 221, oder Silvia Schlittig, Telefon: 0531 / 12 01 – 223.

2. Anmeldeverfahren

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist schriftlich bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse, Burgplatz 2, 38100 Braunschweig, einzureichen. Die einzelnen Teile der Prüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Terminen abgelegt werden.

Bei der Anmeldung sind außer dem vorgedruckten zweiseitigen Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung folgende Schriftstücke bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade einzureichen:

  • eine Geburtsurkunde oder ein sonstiger amtlicher Ausweis hierüber (evtl. Heiratsurkunde – bei Namensänderung)
  • das Prüfungszeugnis über die Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung oder ein diesem gleichgestellten Zeugnis (beglaubigte Fotokopie reicht aus)
  • wurden bereits -Teile der Meisterprüfung abgelegt, bitten wir, die entsprechenden Nachweise darüber mit einzureichen
  • die nachfolgenden Unterlagen sind nur dann einzureichen, wenn eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt wurde (siehe oben – 2. Absatz): der Nachweis einer dreijährigen Berufstätigkeit in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll (durch Beibringen von Zeugnissen, Arbeitsbescheinigungen bzw. Vorlage des Arbeitsbuches) und eine Arbeitsbescheinigung bzw. Zeugnis des letzten oder derzeitigen Arbeitgebers

3. Zulassung zur Meisterprüfung

Über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Meisterprüfung entscheidet der Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses bzw. der gesamte Ausschuss. Der Antragsteller erhält über die Handwerkskammer Bescheid.

4. Erstellung des Meisterstücks/des Meisterprüfungsprojekts

Bei Fragen hinsichtlich der Erstellung des Meisterstückes oder des Meisterprüfungsprojektes empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem Vorsitzenden des Ausschusses Kontakt aufzunehmen.

5. Ablauf der Prüfung

Zur Klärung von auftretenden Fragen über den Ablauf der Prüfung ist es ratsam, rechtzeitig mit der Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse, Heike Krebs, Telefon: 0531 / 12 01 – 221, zu sprechen.

6. Meisterprüfungsgebühr

Mit der Einladung zur Meisterprüfung wird die Meisterprüfungsgebühr gemäß § 3 Abs. 1 der aktuellen Kostenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade fällig.

Die Gebühr beträgt für

Teil III = 300,– EUR
Teil IV = 330,– EUR

Die Einzahlungsbelege sind am 1. Prüfungstag vorzulegen. Nicht nachgewiesene Einzahlung der Gebühren führt zum Ausschluss von der Prüfung.

Zusätzliche Kosten entstehen eventuell durch die Abnahme des Meisterstückes und der Arbeitsproben, die Benutzung von Werkstätten im Berufsbildungszentrum sowie durch Stellung von Material.

7. Nichtzulassung/Rücktritt

Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er vor Beginn der Meisterprüfung zurück, so wird ihm die eingezahlte Prüfungsgebühr unter Abzug der entstandenen Kosten oder einer Kostenpauschale erstattet, d. h. gemäß § 3 Abs. 2 der zur Zeit gültigen Kostenordnung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade  werden bei Rücktritt von einer noch nicht begonnenen Prüfung die entstandenen Kosten von der Prüfungsgebühr einbehalten.

8. Unfallversicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass, sofern Teile der Meisterprüfung in Räumlichkeiten oder unter Benutzung von Einrichtungen der Handwerkskammer durchgeführt werden, Meisterprüflinge insoweit nicht unfallversichert sind und sich ggf. gegen das Unfallrisiko selbst versichern müssen, sofern sie Versicherungsschutz wünschen.

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
– Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse –
Burgplatz 2 + 2a
38100 Braunschweig

1. Wer Führungsverantwortung übernehmen und ein höheres Einkommen erzielen möchte, braucht die Meisterqualifikation. Das belegen diese Zahlen:

Vier Jahre nach der Meisterprüfung haben von den Meisterabsolventen

  • 87 % mehr Verantwortung
  • 60 % ein höheres Einkommen
  • 42 % eine interessante Tätigkeit
  • 26 % bessere Aufstiegsmöglichkeiten


 
2. Handwerksmeister sind flexibel und haben gelernt, sich an neue Arbeitsbedingungen anzupassen. Das schützt nachhaltig vor Beschäftigungslosigkeit.


3. Handwerksmeister haben Biss. Das haben sie während des Besuchs der Meisterschule – oft über lange Zeit in Abendlehrgängen – unter Beweis gestellt.
Durchhaltevermögen macht sich stets bezahlt.

 
4. Handwerksmeister haben gelernt, einen Betrieb selbstständig und mit Erfolg zu führen. Eine wirtschaftliche Existenz ohne diese Kenntnisse aufzubauen ist wie    ein Blindflug ohne Radar.

 
5. Meisterbetriebe gehen deutlich seltener in die Insolvenz als andere Betriebe.
 

6. Existenzgründer mit Meisterbrief bekommen eher die nötigen Bankkredite als unqualifizierte Gründer.
 

7. Handwerksmeister haben einen Vorsprung an Wissen und Können, weil sie auf neutrale, nicht produktbezogene Informationen aufbauen können. Das bewährt sich am Markt und im Kontakt mit Kunden.

 
8. Wer sich auskennt, kann interessante Nischen nutzen. Die Meisterqualifikation bedeutet technisches Können auch im Detail.

 
9. Der Meisterbrief ist ein Markenzeichen für Qualität. Nur wer wirklich Meister ist, darf mit dem Titel auf Briefbögen, Visitenkarten, Servicefahrzeugen etc. werben.

 
10. Meister bilden qualitativ hochwertig aus; sie können deshalb die qualifizierteren Lehrlinge ausbilden und sich einen leistungsfähigen und motivierten Nachwuchs heranbilden.
 

11. Meister genießen bei den Mitarbeitern im Betrieb ein höheres Ansehen und verfügen deshalb über eine höhere Autorität.

 
12. Handwerksmeister haben in Niedersachsen die Berechtigung, auch ohne Abitur an einer Hochschule zu studieren.
 

13. Handwerksmeister können sich in der Akademie des Handwerks zum Betriebswirt im Handwerk fortbilden und damit betriebswirtschaftliche Profis in ihrem Fach werden.

 
14. Meisterschüler werden finanziell gefördert: Das Meister BAföG bietet günstige Darlehen zur Finanzierung der Schulungskosten und evtl. des Lebensunterhalts. Bei einer Existenzgründung kann nochmals ein hoher Anteil des Restdarlehns erlassen werden.
 

15. Der Meistertitel hat einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft – nicht bloß im Fußball.
 

16. Der Meisterbrief im Handwerk ist und bleibt ein wichtiges persönliches Qualifikationszertifikat, das in Zukunft seinen Wert behält. Denn in einer globalen Wirtschaft brauchen alle mehr und nicht etwa weniger Qualifikation. Deshalb: Besuchen Sie die Meisterschule und “machen” Sie den Meister im Handwerk. Die Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn, Geschäftsstelle Braunschweig hilft Ihnen bei der Vorbereitung und Planung.

Meistervorbereitungslehrgänge der Kreishandwerkerschaften Region Braunschweig-Gifhorn und Süd-Ost-Niedersachsen

Lehrgangsort: Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig-Gifhorn

                        Geschäftsstelle Braunschweig

                        Gerastraße 15, 38124 Braunschweig

Vollzeitlehrgänge

finden jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) und 8.00 – 13.00 Uhr (freitags) statt.

Frühjahr 2023:       17.04.2023 – 09.06.2023 – Kurs ist belegt, Aufnahme in eine Warteliste ist möglich

Herbst 2023:          23.10.2023 – 08.12.2023 (voraussichtlich)

Abendlehrgänge (berufsbegleitend)  

Die Abendlehrgänge finden jeweils an 2 Abenden (Dienstag und Donnerstag) in der Woche von 18.00 bis 21.15 Uhr statt.

Frühjahr 2023:        18.04.2023 – 29.02.2024

Die voraussichtlichen Kosten für die Meisterkurse für das Jahr 2023 betragen:

 

Kursgebühren (Teil III+IV)  :  1453,25 €

Bücherkosten                    :  136,75 €

 

Gesamt                             :  1590,00 € (Teil III+IV)

 

Die Bücherkosten basieren auf den tatsächlichen Kosten. Da die Verlage die Kosten jedes Jahr neu festlegen, können die Preise sich noch ändern.

Was wird gefördert?

Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung seit dem 01. August 2020 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Materialkosten

Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie auch hier als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Beitrag zum Lebensunterhalt

Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners.

 

Sie möchten weitere Informationen? Diese finden Sie hier:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/die-foerderung_node.html

Meisterprämie im Handwerk – Förderung der NBank

 

Sie haben Ihre Meisterprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann lassen Sie sich dafür mit 4.000 Euro belohnen!

  • Sie haben Ihre Meisterprüfung erfolgreich bis zum 31.10.2023 absolviert?
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder den Ort Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen?
  • Dann können Sie bei der NBank einen Antrag auf 4000 € Meisterprämie stellen!

 

Sie möchten mehr wissen? Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Meisterpr%C3%A4mie-im-Handwerk.html#wasfoerdernwir

 

Sie sind noch nicht überzeugt?

Sind noch Fragen offen?
Gerne beraten wir Sie persönlich und setzen den Grundstein für eine meisterhafte Karriere!