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Besuch der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza

Die Schwarzarbeit. Wer vor der Gesprächsrunde dachte, dass die Schwarzarbeit nur Fälle betrifft, in denen ein Handwerker mit einem Verbraucher „vereinbart, dass man sich doch die Mehrwertsteuer sparen könne“, der wurde heute eines Besseren belehrt. Herr Heinrich Kahle, seines Zeichens langjähriger Schwarzarbeitsfahnder des Landkreises Gifhorn, erläuterte die Aufgaben der zuständigen Behörden nach dem aktuellen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Die Zollverwaltung prüft beispielsweise, ob die Sozialleistungen abgeführt oder ob die Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz eingehalten wurden. Darüber hinaus sind die Kommunen zuständig für die Prüfung dahingehend, ob ein zulassungspflichtiges Handwerk als sogenanntes stehendes Gewerbe selbständig betrieben wird und die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Für Erstaunen sorgte seine Aussage, dass es den Gewerbeämtern verwehrt sei, sich hinsichtlich der Informationen untereinander zu vernetzen. Manch einer wird sich gefragt haben, wie effektiv dann überhaupt eine Kontrolle funktionieren könne.

 

Frau Ministerin Havliza stieg sodann direkt in die Diskussion mit der Frage ein, welche Lösungsansätze denn denkbar seien. Dies bot reichlich Gesprächsstoff. Im weiteren Verlauf wurden weitere Bereiche thematisiert, wie beispielsweise die „erlaubte“ Werbung in den Wochenendblättern von Menschen, die weder ein Gewerbe angemeldet haben, geschweige denn als Meister in die Handwerksrolle eingetragen sind. Das hierdurch nicht nur den ordentlich arbeitenden Handwerkern und dem Fiskus Einnahmen nicht zur Verfügung stehen, sondern vielmehr die Verbraucher hier die Dummen sind, liegt auf der Hand.

 

Interessant war auch die von Herrn Dr. Bierich eingeführte Thematik, dass wohl einige Kommunen keine Schwarzarbeitsfahnder eingesetzt haben. Denn nicht anders lässt sich erklären, dass laut einer Statistik in einigen Landkreisen und Städten keine Schwarzarbeit stattfindet.

 

Fazit: Weiterführung von Gesprächsrunden in dieser Form ist gewünscht.